Kolumne

Informationen für Menschen mit Behinderung

Die Kolumne enthält Tipps und Tricks, die Menschen mit Behinderungen der Alltag erleichtern sollen. Die Beiträge erscheinen ebenfalls hier auf der Homepage. Wir danken der Wochenzeitung für die Veröffentlichung. Außerdem gilt unser Dank Frau Birgit Haug für die Redaktion der Beiträge.

  • Feinstaubplakette (Sep. 07)
    (Muskeltour /red). Die neue Feinstaubverordnung schreibt seit 1. Juli 2007 vor, dass bei hoher Luftbelastung in einzelnen Städten Fahrverbote in Umweltzonen gelten, in die Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß nicht mehr einfahren dürfen. Das bedeutet für alle Fahrzeughalter, dass sie sich bei der Zulassungsstelle (oder einer anderen berechtigen Ausgabestelle) eine Umweltplakette besorgen müssen. Je nach Abgasnorm, die das Auto erfüllt, wird eine rote, gelbe, grüne oder keine Plakette erteilt. Wer keine Plakette erhält, ist im ersten Schritt von einem Fahrverbot in Umweltzonen betroffen. Ausgenommen von diesen Fahrverboten in den Umweltzonen sind allerdings Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder B nachweisen
    können. Ohne Plakette darf in eine Umweltzone einfahren, wer einen Schwerbehindertenausweis mit den genannten Merkmalen besitzt und auch bei der Fahrt bei sich hat.
    Die Information in dieser Rubrik erscheint in Zusammenarbeit mit Muskeltour e.V.

  • Spezielle Rollstühle (Aug. 07)
    (Muskeltour/red). Jetzt im Sommer und auch noch im daran anschließenden Herbst, wenn das Wetter schön ist, halten sich die Menschen gerne im Freien auf, unternehmen auch Ausflüge und längere Touren. Herkömmliche Rollstühle sind zwar meist gut konzipiert und speziell ausgerichtet für die individuellen Behinderungen ihres Fahrers, doch oft gestatten diese Rollstühle nur das Fortkommen auf ebenem Grund. Inzwischen gibt es jedoch auch so genannte Outdoor Rollstühle. Diese sind für Menschen mit Behinderung und hilfsbedürftige Menschen so zugeschnitten, dass diese sich z.B. am Strand, oder auf Off Road Wegen bewegen können. Der Rollstuhl ist mit Rädern ausgestattet, die ein Fortkommen auf verschieden beschaffenen Böden ermöglichen. Ausserdem sind diese Rollstühle gut zusammenklappbar, sodaß sie leicht transportiert werden können. Nach speziellen Anbietern erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Sanitätshaus. Die Information in dieser Rubrik erscheint in Zusammenarbeit mit Muskeltour e.V.

  • Rabatte beim Autokauf (Jul. 07)
    (Muskeltour/red).Wenn Menschen mit Behinderungen sich ein Auto kaufen wollen, können siedurchaus auf spezielle Rabatte hoffen. Abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind, gewähren Autohersteller diverse Rabatte bei der Anschaffung eines Neuwagens und/oder bei Fahrzeugumbauten, die notwendig sind, um den Wagen behindertengerecht herzurichten. Die angegebenen Rabatte sind in der Regel nicht verbindlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt. Meist handelt es sich hierbei um eine Empfehlung des Herstellers. Letztlich entscheidet dann meist der Händler vor Ort, wie hoch der Rabatt ausfällt. Voraussetzung ist in der Regel ein Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % und den Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind). Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sollten Sie sich nicht scheuen, bei Ihrem Händler nach entsprechenden Rabattangeboten zu fragen. Die Information in dieser Rubrik erscheint in Zusammenarbeit mit Muskeltour e.V.

  • Mietrecht (Jun. 07)
    (Muskeltour/red). Als Mieter sind Menschen mit Behinderungen immer wieder mit mit Fragen und möglicherweise sogar Konflikten mit dem Vermieter konfrontiert. Vermieter dürfen sich im Umgang mit behinderten Mietern längst nicht alles erlauben, aber auch umgekehrt sind einige Regeln zu beachten. Durch die Reform des Mietrechts ist zum 1. September 2001 einerseits eine neue Vorschrift zugunsten behindeter Menschen eingeführt worden. Grundsätzlich hat jeder Mieter gegen seinem Vermieter einen Anspruch auf Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs der angemieteten Wohnung. Er ist daher berechtigt, Einrichtungen in die Mietsache einzubringen, die ihm zum Wohnen dienen. Weitgehende Einbauten aber und insbesondere Umbauten darf er – auch auf seine Kosten – ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters nicht vornehmen. So der Ratgeber für behinderte Menschen (Auflage von 2005). Die Information in dieser Rubrik erscheint in Zusammenarbeit mit Muskeltour e.V.

  • Reiseassistenten (Mai 07)
    Wer aufgrund seiner Behinderungen bei Reisen ständig auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen ist, tut sich nicht selten schwer, eine solche Begleitperson zu finden. Doch es gibt auch speziell ausgebildete Reiseassistenten als Begleitperson für Rollstuhlfahrer, die vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) geschult werden. Schulungsinhalt ist der
    Umgang und die Handhabung eines Rollstuhls und die Hebetechniken, dazu die Vorstellung der wichtigsten Pflegehilfsmittel, eine Einführung in die verschiedenen Behinderungsarten sowie spezielle Pflegetechniken. Die Seminare werden unter sachkundiger Anleitung von Pflegekräften und Menschen mit Körperbehinderung durchgeführt. Im Seminarpreis von 70,- Euro sind Unterkunft, Verpflegung und Seminargebühr eingeschlossen. Über 350 Reiseassistenten wurden vom BSK bereits geschult und stehen behinderten Menschen heute als Reisebegleiter zur Verfügung. Wer als Betroffener selbst eine Reise oder Ausflug plant und dafür einen Assistenten benötigt, erhält weitere Auskünfte über den BSK, unter
    Tel.: 06294/68302 oder per Email: Reiseservice@bsk-ev.de